Einzelunternehmen

Hier erfahren Sie alles über die Gründung eines Einzelunternehmens

Alles, was Sie über die Rechtsform des Einzelunternehmens wissen müssen. Mit folgenden Abschnitten: Startkapital, Haftung, Buchführung, Geschäftsleitung, Bezeichnung, Steuern, Gründung und Alternativen.

 

Definition: Was ist ein Einzelunternehmen?

Wer sich allein selbstständig macht und keine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft wählt (wie GmbH, UG, AG), gründet ein Einzelunternehmen. Betreiber von Einzelunternehmen können Gewerbetreibende, Freiberufler oder Land- und Forstwirte sein. Als alleiniger Inhaber haftet ein Einzelunternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen für sein Unternehmen. Ein Einzelunternehmen kann Mitarbeiter beschäftigen. Das Einzelunternehmen ist eine eigene Rechtsform. Zu unterscheiden sind Ein-Personen-Kapitalgesellschaften wie die Ein-Mann-GmbH, Ein-Mann-UG, Ein-Mann-AG.


  

Steckbrief zum Einzelunternehmen


  

Rechtsformen-Typ:  Einzelunternehmen

Geeignet für:  Gründer, die unkompliziert alleine starten und keine erhöhten Haftungsrisiken erwarten.

Anzahl der Inhaber:  eine natürliche Person.

Gegenstand des Unternehmens:  Möglich für alle gesetzlich zulässigen gewerblichen Tätigkeiten sowie für Freiberufler und Land- und Forstwirte.

Sitz des Unternehmens:  in D.

Haftung:  Unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen des Inhabers.

Stammkapital:  keines erforderlich.

Gesellschaftsvertrag/Satzung:  Nicht erforderlich.  

Gründungskosten:  ab ca. 30 Euro.

Eintrag ins Handelsregister:  Für Kleingewerbetreibende: nein, für eingetragene Kaufleute: ja

Wichtigste Anmeldungen bei:  Handelsregister (nur eingetragene Kaufleute), Gewerbeamt, Finanzamt, IHK bzw. HWK.

Publizitätspflicht: Keine Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses (außer bei Einzelunternehmen mit erheblichem Umfang, z.B. mehr als 130 Mio. Euro Jahresumsatz).

Kaufmannseigenschaft:  Ja/nein, beide Formen möglich.

Buchführung:  Kleingewerbetreibende können einfache Buchführung nach der EÜR-Methode betreiben, eingetragene Kaufleute sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.

Rechtsfähigkeit: Ja, der Inhaber ist rechtsfähig.

Steuern:  Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte), Umsatzsteuer, ggfls. Lohnsteuer.

Geschäftsleitung:  Inhaber, Bevollmächtigter Angestellter oder Prokurist.

Bezeichnung: Einzelunternehmen von Kleingewerbetreibenden enthalten Vor- und Nachnamen des Inhabers sowie ggfls. eine „schmückende“ Ergänzung. Einzelunternehmen von eingetragenen Kaufleuten können Firmennamen mit Zusatz e.K., e.Kfr., e.Kfm. tragen.

Rechtsgrundlagen:  HGB, BGB, GewO.